Elternrat/ Elternbeirat

Der Elternrat stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Eltern, dem Kindergarten und der Krippe dar. Zu Beginn eines jeden Kindergarten- und Krippenjahres werden von den Eltern aus jeder Gruppe zwei Elternvertreter gewählt, die den Elternrat bilden.
Die erst gewählten Elternvertreter der jeweiligen Gruppe, bilden gemeinsam mit dem Trägervertreter, z.B. Vertreter des Kirchenausschusses, der Leitung, sowie die stellvertretende Leitung und einer pädagogischen Mitarbeiterin aus dem Team, den Elternbeirat. 
Der Elternrat, sowie der Elternbeirat unterstützen und gestalten zum Wohl der Kinder die Arbeit des Kindergartens und der Krippe mit, z.B.  bei der Organisation und Mithilfe bei Festen. Sie haben unter anderem die Aufgabe, Interessen und Probleme der Erziehungsberechtigten an das pädagogische Personal weiterzugeben.